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Fragen und Antworten zum KMU DIGITAL Förderprogramm

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm

Förderungsansuchen für das Modul Umsetzung können ab Veröffentlichung dieser Richtlinie digital im Wege der Einreichplattform  eingereicht werden.

Förderungsanträge sind nach einer geförderten Beratung (die Auszahlung des Zuschusses muss nachgewiesen werden) im Rahmen von  einzureichen. Es dürfen keine Kosten bzw. Rechnungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrages, angefallen oder gelegt worden sein. Sowohl das Datum der Rechnung oder des Kaufvertrages, der (An-)Zahlung oder der Überweisung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen. Als Einbringung des Förderungsantrages gilt das Einlangen des Antrages bei der aws.

Es kann pro Account (E-Mail-Adresse des eingeloggten Benutzers) pro Tool nur ein Antrag gestellt werden. Daher sind Tools, für welche bereits ein Antrag gestellt wurde, ausgegraut.

  • Vollständig ausgefülltes Webantragsformular im Zuge der Einreichung über das digitale Einreichportal
  • Aufstellung der Kosten
  • Auszahlungsbestätigung der Förderung aus KMU.DIGITAL Beratung

  • Ein gewerbliches Unternehmen oder
  • Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben
  • KMU-Betriebe (Kleinst-, klein und mittelständische Unternehmen)
  • Unternehmen, die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen

  • Land- und Forstwirtschaft (= Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Die geförderten Investitionen und externen Kosten müssen längstens innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Antragsstellung durchgeführt und bezahlt werden.

Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 Euro bis maximal 30.000 Euro (exklusive USt.).

Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von den Förderungsnehmer:innen zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmer:innen nicht tatsächlich zurückerhalten.

Folgende Unterlagen sind innerhalb der Abrechnungsfrist von 2 Monaten im aws-Fördermanager hochzuladen:

  • Beratungsbericht
  • Rechnung mit angeführter Geschäftszahl und ausführender Berater:in
  • Zahlungsnachweis mit Valutadatum

  • Projekte aus dem Modul Umsetzung, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von 30.000 Euro übersteigen bzw. 3.000 Euro (jeweils exklusive USt.) unterschreiten
  • Kosten, die bereits im Rahmen von KMU.E-Commerce und KMU.Cybersecurity gefördert wurden
  • Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt gem. Pkt. 3 der Richtlinien stehen
  • Projekte mit dem Ziel einer Ersatzinvestition ohne technische Weiterentwicklungen (z.B. Austausch von PCs, Tablets oder Smartphones, Standard-Upgrades)
  • Aktualisierung von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen
  • Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Projekte aus dem Modul Umsetzung, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z.B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen - "Übernahmekosten")
  • laufende Betriebskosten (z.B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die im Rahmen der Umsetzungsförderung neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
  • Kosten für Search Engine Advertising und Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen
  • Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen
  • Kosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden (z.B. Projektkosten im Rahmen von "go-International" etc.), wenn dadurch eine Förderquote von über 100 % erreicht werden würde.
  • Nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten oder Kosten, die bereits im Modul Beratung gefördert wurden, können im Modul Umsetzung nicht gefördert werden.
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150 (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderlaufzeit von max. 12 Monaten)
  • Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von den Förderungsnehmer:innen zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmer:innen nicht tatsächlich zurückerhalten.

Es kann maximal ein Umsetzungsprojekt pro Unternehmen (inkl. verflochtener Unternehmen) und Förderperiode (gemäß Veröffentlichung auf der Einreichplattform und auf ) gefördert werden.

Förderungsansuchen für das Modul Umsetzung können ab Veröffentlichung dieser Richtlinie bis spätestens Ende Oktober eines jeden Kalenderjahres bzw. bis zu einem auf der Website  festgelegten Zeitpunkt digital im Wege der Einreichplattform KMU.DIGITAL eingereicht werden.

Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter:innen (z.B. Programmiertätigkeit, (Cloud-) Softwarelizenzen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Kosten für diese (Cloud-)Softwarelizenzen können mit jenem Anteil gefördert werden, der im Projektzeitraum (max. 12 Monate) liegt.

Nein, da ein Förderungsantrag im Rahmen von  Umsetzung nur dann eingereicht werden kann, wenn vorab eine geförderte Beratung im Rahmen von KMU.DIGITAL 1.0, 2.0, 2.1, 3.0 oder 3.1 in Anspruch (d.h. ausbezahlt) genommen wurde.

Für die Beantragung einer Förderung im Rahmen von  Umsetzung muss entweder die Toolbox "Status- und Potenzialanalysen" oder die Toolbox "Strategieberatung" in Anspruch (d.h. ausbezahlt) genommen worden sein.

Es muss nicht zwingend im selben Tool, zu welchem eine Beratung stattgefunden hat, auch eine Umsetzungsförderung für dieses Tool beantragt werden.

Der Nachweis erfolgt durch die Erstellung eines Verwendungsnachweises. Dabei werden Daten (Rechnungsdatum, Lieferfirma, Gegenstand der Rechnung, Zahlungsdatum etc.) aus den einzelnen Rechnungen in der Einreichplattform  nach Umsetzung des Projektes erfasst.
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