Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm
- Vollständig ausgefülltes Webantragsformular im Zuge der Einreichung über das digitale Einreichportal
- Aufstellung der Kosten
- Auszahlungsbestätigung der Förderung aus KMU.DIGITAL Beratung
- Ein gewerbliches Unternehmen oder
- Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben
- KMU-Betriebe (Kleinst-, klein und mittelständische Unternehmen)
- Unternehmen, die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen
- Land- und Forstwirtschaft (= Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
- Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (z.B. Software- und App-Anwendung, Vermittlungsplattformen, Fintechs), im Zentrum stehen somit reine digitale Leistungserbringungen des Anbieters gegenüber den Kunden
- Gemeinnützige Vereine
- Gebietskörperschaften
Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens 3.000 Euro bis maximal 30.000 Euro (exklusive USt.).
Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von den Förderungsnehmer:innen zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmer:innen nicht tatsächlich zurückerhalten.
Folgende Unterlagen sind innerhalb der Abrechnungsfrist von 2 Monaten im aws-Fördermanager hochzuladen:
- Beratungsbericht
- Rechnung mit angeführter Geschäftszahl und ausführender Berater:in
- Zahlungsnachweis mit Valutadatum
- Projekte aus dem Modul Umsetzung, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von 30.000 Euro übersteigen bzw. 3.000 Euro (jeweils exklusive USt.) unterschreiten
- Kosten, die bereits im Rahmen von KMU.E-Commerce und KMU.Cybersecurity gefördert wurden
- Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden
- Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt gem. Pkt. 3 der Richtlinien stehen
- Projekte mit dem Ziel einer Ersatzinvestition ohne technische Weiterentwicklungen (z.B. Austausch von PCs, Tablets oder Smartphones, Standard-Upgrades)
- Aktualisierung von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen
- Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
- Projekte aus dem Modul Umsetzung, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
- Fahrzeuge
- Finanzanlagen
- Finanzierungskosten
- aktivierte Eigenleistungen
- Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z.B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen - "Übernahmekosten")
- laufende Betriebskosten (z.B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die im Rahmen der Umsetzungsförderung neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
- Kosten für Search Engine Advertising und Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen
- Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen
- Kosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden (z.B. Projektkosten im Rahmen von "go-International" etc.), wenn dadurch eine Förderquote von über 100 % erreicht werden würde.
- Nicht aktivierungsfähige Beratungs- und Schulungskosten oder Kosten, die bereits im Modul Beratung gefördert wurden, können im Modul Umsetzung nicht gefördert werden.
- Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150 (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderlaufzeit von max. 12 Monaten)
- Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von den Förderungsnehmer:innen zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmer:innen nicht tatsächlich zurückerhalten.
Für die Beantragung einer Förderung im Rahmen von Umsetzung muss entweder die Toolbox "Status- und Potenzialanalysen" oder die Toolbox "Strategieberatung" in Anspruch (d.h. ausbezahlt) genommen worden sein.
Es muss nicht zwingend im selben Tool, zu welchem eine Beratung stattgefunden hat, auch eine Umsetzungsförderung für dieses Tool beantragt werden.